Anzeigepflicht für den Arzt!
Diese neue Verpflichtung beruht auf einer Änderung des Arzneimittelgesetzes (AMG) durch die 15. AMG-Novelle. Eine Übergangsfrist ist am 1. Februar ausgelaufen. Sie galt zudem ohnehin nur für Ärzte, die eine nun anzeigepflichtige Arzneimittelherstellung bereits vor Inkrafttreten der 15. AMG-Novelle am 23. Juli 2009 ausgeübt hatten. Eine Herstellungserlaubnis (§ 13 AMG) benötigen Ärzte weiter nicht.
Sonderrecht für Ärzte
Dieses Sonderrecht für Ärzte gilt nur, wenn sie das Arzneimittel in der eigenen Praxis für einen bestimmten Patienten herstellen und auch persönlich bei ihm anwenden (§ 13 Abs. 2b AMG). Dies erläutert Isabel Kuhlen, Apothekerin und Rechtsanwältin, auf Nachfrage von MT.…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.