AOK Bayern muss vorerst doppelt zahlen
Die AOK hatte Anfang Mai die April-Abschlagszahlung an die KV um 40 Mio. Euro gekürzt und davon 35,5 Mio. Euro an die Hausärztliche Vertragsgemeinschaft (HÄVG) für den seit 1.4. laufenden 73b-Vertrag gezahlt. Beim Sozialgericht München setzte sich jedoch die KV mit ihrem Eilantrag durch. Demnach muss die AOK die 40 Mio. unverzüglich der KV überweisen. Grund: Es gibt noch keine Vereinbarung zur Honorarbereinigung zwischen AOK und KV, damit fehlt für einen Einbehalt die Rechtsgrundlage. Einigen sich AOK und KV nicht, kann das Schiedsamt das Verfahren klären. Strittig sind laut KV die Frage, ob die Selektivverträge die rechtlichen Vorgaben für eine Kürzung der Gesamtvergütung erfüllen, sowie…
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