Arzneiregress wird reduziert!
Wenn ein Arzt alle ihm von der Kasse zugeordneten Rezepte überprüft, stößt er oft auf falsche Buchungen zu seinen Lasten in erheblicher Höhe. Doch meist können die Kassen gar nicht alle Rezepte vorlegen. Laut BSG ist es für die Durchführung einer Prüfung auch nicht notwendig, dass alle Verordnungsblätter im Original oder als Printimage vorliegen. Die Daten können auch elektronisch übermittelt werden. Kann der Arzt aber durch Vorlage eigener Unterlagen plausibel machen, dass die ihm elektronisch zugeordneten Verordnungskosten fehlerhaft sind, müssen die Prüfer auf die Kassen einwirken, die Verordnungsblätter möglichst vollständig vorzulegen. Das BSG stellt dazu im Wortlaut (Az.: B 6 KA 1/04…
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