AU bescheinigen?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Der Arbeitsunfähigkeitsbegriff stimmt prinzipiell im Arbeitsrecht und im Sozialversicherungsrecht (Krankenversicherungsrecht) überein (vergleiche § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz einerseits, § 44 SGB VI andererseits). Hiernach ist Arbeitsunfähigkeit gegeben, wenn eine Erkrankung es dem Arbeitnehmer unmöglich macht, die vertraglich durchgeführte Arbeitsleistung zu erbringen oder die Arbeit nur unter der Gefahr fortgesetzt werden könnte, dass der Gesundheitszustand des Arbeitnehmers sich in absehbarer, naher Zukunft verschlechtern würde. Hierbei ist der Arbeitsunfähigkeitsbegriff von Art und Umfang der geschuldeten Arbeitsleistung…
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