Behörden kennen keine Pietät
Die Hinterbliebenen sollten den Arbeitgeber möglichst rasch informieren, wenn der Verstorbene in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stand. Außerdem sollte man dem Arbeitgeber gleich eine Sterbeurkunde in die Hand geben.
Um finanzielle Engpässe zu vermeiden, sollte man zunächst die Organisationen über den Todesfall informieren, bei denen ein finanzieller Anspruch auf Sterbegeld oder eine Versicherungssumme besteht. Dies sind in der Regel Lebensversicherungen, Krankenkassen, andere private Versicherungen und eventuell Bestattungsvereine sowie Bundes- oder Landesversicherungsanstalten und Versorgungswerke.
Günstige Versicherung: Verträge fortführen
Wichtig ist, dass man insbesondere die…
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