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Bei Ehefrau und Arzt absetzbar?

Frage von Dr. Alois Eiber,
Internist,
Waldmünchen:

Wenn ich mit meiner Frau in die Praxis oder zu einer Fortbildung mit dem privaten Pkw fahre, kann meine Frau dann ebenso eine Entfernungspauschale geltend machen?

Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,
Fachanwalt für Steuerrecht,
München:

Die Entfernungspauschale von 0,80 DM für die ersten 10 km und von 0,70 DM für die über 10 km hinausgehende Entfernung gilt ab 1.1.2001 für die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, unabhängig davon, wie der Weg zurückgelegt wird. Wenn Ehegatten eine gemeinsame Arbeitsstätte haben, erhalten beide die Entfernungspauschale. Bei einer Dienstreise zu zweit kann die Entfernungspauschale von 0,58 DM nur einmal angesetzt werden.

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