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Bei Ehefrau und Arzt absetzbar?
Antwort von Dr. Wolfgang Scheuffler,
Fachanwalt für Steuerrecht,
München:
Die Entfernungspauschale von 0,80 DM für die ersten 10 km und von 0,70 DM für die über 10 km hinausgehende Entfernung gilt ab 1.1.2001 für die kürzeste Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, unabhängig davon, wie der Weg zurückgelegt wird. Wenn Ehegatten eine gemeinsame Arbeitsstätte haben, erhalten beide die Entfernungspauschale. Bei einer Dienstreise zu zweit kann die Entfernungspauschale von 0,58 DM nur einmal angesetzt werden.
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