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Bei Krankheit kürzen?

Frage von Rainer Hoppe,
Facharzt für Innere Medizin,
Bremerhaven:

Meine Helferinnen bekommen 38 Tage Urlaub, obwohl ihnen nur 26 bis 28 Tage zustehen. Eine Helferin war während ihres Urlaubes vier Tage krankgeschrieben. Darf ich diese Krankheitstage von den 38 Urlaubstagen abziehen, da ich mehr Urlaub als ich nach Arbeits- und Tarifvertrag gewähre?

Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:

Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz können Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Dort heißt es: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet." Zwar gewährt Herr Hoppe seinen Arzthelferinnen etwa zehn Tage mehr Urlaub als ihnen nach Tarifvertrag zustünden, jedoch kann nach dem tarifvertraglichen "Günstigkeitsprinzip" eine zusätzliche Leistung nicht aufgerechnet werden. Im Einzelvertragsrecht (außerhalb des Tarifvertrags) gilt dies ähnlich. Dr. Hoppe hat wahrscheinlich eine Zusage einer…

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