Bei Krankheit kürzen?
Antwort von Dr. Edgar Weiler,
Rechtsanwalt,
Bad Schwalbach:
Nach § 9 Bundesurlaubsgesetz können Krankheitstage nicht auf den Urlaub angerechnet werden. Dort heißt es: "Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet." Zwar gewährt Herr Hoppe seinen Arzthelferinnen etwa zehn Tage mehr Urlaub als ihnen nach Tarifvertrag zustünden, jedoch kann nach dem tarifvertraglichen "Günstigkeitsprinzip" eine zusätzliche Leistung nicht aufgerechnet werden. Im Einzelvertragsrecht (außerhalb des Tarifvertrags) gilt dies ähnlich. Dr. Hoppe hat wahrscheinlich eine Zusage einer…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.