Anzeige

BGH: 128.000 Euro Schmerzensgeld für HIV-Infektion

Autor: AFP

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat einer Frau knapp 128.000 Euro Schmerzensgeld und Schadensersatz für eine HIV-Infektion zugesprochen, deren Ursprung nicht zweifelsfrei geklärt ist.

Die Klägerin hatte sich über ihren Ehemann angesteckt, der dem Anschein nach 1985 in einem Krankenhaus über Blutprodukte infiziert worden war.

Da das Krankenhaus nach der langen Zeit keine Angaben über den Hersteller oder die Chargennummer der Blutprodukte machen konnte, billigte der BGH der Frau am Dienstag den so genannten Beweis des ersten Anscheins zu. Das Gericht verwies zudem darauf, dass weder die Klägerin noch ihr Ehegatte zu den HIV-Risikogruppen wie etwa Drogensüchtigen gehörten oder wegen ihres Lebenswandels einem höheren Infektionsrisiko ausgesetzt waren. Auch deshalb sei davon auszugehen, dass Blutprodukte die Infektionsquelle waren.
Der Gatte der Klägerin war 1985 als…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.