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BGH: Arzt und Betreuer dürfen entscheiden

Autor: AFP

Eine künstliche Sondenernährung ist "ein Eingriff in die körperliche Integrität", dem der Patient zustimmen muss. "Das Recht des Patienten zur Bestimmung über seinen Körper macht Zwangsbehandlungen, auch wenn sie lebenserhaltend wirken, unzulässig", heißt es in einem jetzt schriftlich veröffentlichten Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe.

Bei Patienten, die sich nicht mehr selbst äußern können, kommt demnach den Erklärungen von Arzt und rechtlichem Betreuer eine entscheidende Bedeutung zu.

Wie die Amerikanerin Terri Schiavo, deren Schicksal im Frühjahr auch die deutschen Medien intensiv beschäftigte, lag Peter K. seit 1998 im so genannten Wachkoma. Mediziner sprechen vom apallischen Syndrom, weil die Patienten nur wach erscheinen, tatsächlich aber keine bewusste Wahrnehmung mehr haben. Im Einvernehmen mit dem Vater, gleichzeitig rechtlicher Betreuer, ordnete der behandelnde Arzt Ende 2001 an, die künstliche Ernährung einzustellen und K. nur noch mit Flüssigkeit und Schmerzmitteln zu versorgen. Das Heim, in dem K. sich…

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