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Bundesgerichtshof entlastet Substitutionsärzte

Gesundheitspolitik Autor: RA Christoph Klein

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Betreibt ein Patient mit unrechtmäßig erlangten Stoffen Missbrauch und stirbt, macht sich der Arzt ggf. strafbar. Aber auch Patienten haben Verantwortung zu tragen. Das hat der BGH entschieden.

Der Bundesgerichtshof hat die Verurteilung eines Arztes durch das Landgericht Augs­burg aufgehoben (Beschluss vom 16.1.2014, Az.: 1 StR 389/13). Der Arzt hatte zwei drogenabhängigen Patienten Schmerzpflaster, die das Opiat Fentanyl enthielten, verschrieben.

Drogenabhängige verlangen häufig nach diesen Pflastern, um den darin enthaltenen Wirkstoff auszukochen und intravenös zu injizieren. Dies war dem erfahrenen Arzt auch bekannt. Dennoch verordnete er die Pflaster, als die Patienten ihn wegen vorgetäuschter orthopädischer Beschwerden konsultierten.

Eine eingehende Untersuchung nahm er in beiden Fällen nicht vor, insbesondere klärte er nicht ab, ob eine akute Abhängigkeit vorlag.

Fentany…

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