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Darf ich beim Parameterkauf Gewinne machen?

Frage von Dr. H. S.
Arzt für Allgemeinmedizin aus G.:

Ich wende mich an Sie wegen einer Unklarheit bezüglich der Liquidation von Laborleistungen bei Privatpatienten. Auf der Grundlage einer GOÄ-Schulung nach Übernahme der Praxis als auch nach der Auskunft einiger Kollegen habe ich bisher mit dem Labor sehr günstige Konditionen für Einzelprofile ausgehandelt und habe die einzelnen Laborparameter dann mit dem 1,15fachen Satz an den Patienten weitergegeben. Dadurch kam dann ein gewisser Gewinn zu Stande. Auf dem 35. Ärztekongress Nordwürttemberg habe ich im Rahmen einer Veranstaltung erfahren, dass dieses nicht zulässig sei. Ich müsste den Einkaufspreis vom Labor an den Patienten weitergeben. Anderenfalls seien dadurch erzielte Gewinne gewerblich zu versteuern.

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann
Arzt für Allgemeinmedizin
Hofheim:

Die Auskunft, die Sie erhalten haben, ist so nicht korrekt! Es hängt davon ab, ob es sich um Leistungen der Abschnitte M II der GOÄ (aus Laborgemeinschaften beziehbares Basislabor) oder M III/M IV (Speziallabor) handelt! Bei Leistungen des Speziallabors kommt eine Regelung aus der Weiterbildungsordnung zum Tragen, die eine persönliche Liquidation solcher Leistungen von einem Fachkundenachweis abhängig macht! Außerdem sind sie nicht aus Laborgemeinschaften beziehbar. Dies bedeutet zunächst einmal, dass derartige Laborleistungen (der Abschnitte M III und M IV der GOÄ) i.d.R. nur über das beauftragte Labor direkt mit dem…

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