Darf Kasse Rentner wieder als Mitglied führen?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Versichertenkarten mit dem Chipkartenstatus "5" werden an Mitglieder in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) vergeben. In dem vorliegenden Fall kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen beschäftigten Rentner handelt. Eine geringfügige Beschäftigung verdrängt die KVdR nicht! Da hier der Patient angibt, nur 325 Euro pro Monat zu verdienen, könnte eine solche geringfügige Beschäftigung vorliegen, so dass die von der Krankenkasse ausgegebenen Informationen falsch sind. Die Versicherungspflicht als Rentner hätte Bestand. Der Patient wäre weiterhin mit dem Chipkartenstatus "5" zu führen.
Richtig hätte…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.