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Darf Kasse Rentner wieder als Mitglied führen?

Frage von Dr. Lutz Naumann,

 

Allgemeinarzt,

 

Dietenhofen:
Einer meiner Patienten x96 schon seit Jahren Altersrentenbezieher mit Chipkartenstatus 5 x96 ist ein Arbeitsverhältnis auf der Basis von

 

325xa0Euro/Monat eingegangen. Seine Krankenversicherung hat ihm daraufhin unaufgefordert eine neue Chipkarte mit dem Mitgliedsstatus 1 zugesandt. Auf meine Rückfrage bei der zuständigen Geschäftsstelle wurde mir mitgeteilt, dass auf Grund des eingegangenen Arbeitsverhältnisses der Rentenstatus 5 zu Gunsten des Mitgliedsstatus 1 aufgehoben sei. Ist das rechtens?

Antwort von Maximilian Guido Broglie,

Fachanwalt für Sozialrecht,

Wiesbaden:
Versichertenkarten mit dem Chipkartenstatus "5" werden an Mitglieder in der KVdR (Krankenversicherung der Rentner) vergeben. In dem vorliegenden Fall kann davon ausgegangen werden, dass es sich um einen beschäftigten Rentner handelt. Eine geringfügige Beschäftigung verdrängt die KVdR nicht! Da hier der Patient angibt, nur 325 Euro pro Monat zu verdienen, könnte eine solche geringfügige Beschäftigung vorliegen, so dass die von der Krankenkasse ausgegebenen Informationen falsch sind. Die Versicherungspflicht als Rentner hätte Bestand. Der Patient wäre weiterhin mit dem Chipkartenstatus "5" zu führen.

Richtig hätte…

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