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Darf private Kasse Osteopathie ablehnen?

Autor: Professor Dr. Alexander P.F. Ehlers

Darf eine private Kasse die Erstattung wissenschaftlich anerkannter Methoden ablehnen? Wann könnte sich eine Klage seitens der Patienten lohnen?

Ein Orthopäde fragt:

Am 24.11.2010 wurde vom OVG Sachsen-Anhalt gegen eine Beihilfestelle entschieden, dass die Leistungen der Osteopathie erstattet werden müssen, da die Osteopathie mittlerweile wissenschaftlich anerkannt sei. Trotz des Urteils erstatten weder die PBKK noch eine private Krankenkasse die craniosacrale Therapie. Die private Kasse meint zudem, das Beihilferecht sei nicht auf sie übertragbar.

Einige PKVen erstatten insgesamt die osteopathischen Leistungen, das heißt auch die craniosacrale Osteopathie. Hätte eine Klage des Patienten Aussicht auf Erfolg?

Professor Dr. Alexander P.F. Ehlers, Rechtsanwalt und Arzt, Fachanwalt für Medizinrecht; Astrid Wenke, Rechtsanwältin,…

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