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Depression ist Grund für Kündigung

Autor: gri

"Gefälligkeitsattest vom Arzt", protestierte der Inhaber eines Fitness-Studios, und wollte eine depressive Frau nicht aus dem Vertrag lassen. Die Richter waren anderer Ansicht.

Den Argumenten des betreuenden Arztes folgend, fällten die zuständigen Richter ein Urteil zugunsten der Beklagten. Von ihren Depressionen hatte die Frau im Studio von vornherein berichtet, der „große Gesundheitscheck“ bestätigte dies.

Trotzdem kam es zum Abschluss eines Mitgliedsvertrages. Wenige Wochen später kündigte die Patientin den Vertrag schriftlich unter Vorlage eines detaillierten Attestes: Ein Facharzt für Neurologie und Psychiatrie erklärte es für dringend geboten, die „selbst eingeleitete Behandlung im Fitness-Studio“ abzubrechen.

Die Proteste des Betreibers, er führe kein normales Studio, sondern biete seinen Kunden physiotherapeutische Maßnahmen an, stieß bei den Richtern auf…

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