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Der letzte Zug am Tresen

Autor: Marlies Michaelis

Aus für den blauen Dunst – das gilt nun auch für Gaststätten und Kneipen in Nordrhein-Westfalen und Thüringen. Damit besteht in allen Bundesländern ein Rauchverbot in Kneipen und Gaststätten. Bis auf einige Ausnahmen – denn in speziellen Raucherräumen und in den Eckkneipen einiger Bundesländer gilt das Verbot vorläufig nicht. Bis – vielleicht – das Bundesverfassungsgericht eine einheitliche Linie vorgibt.

Ausnahmen bestätigen die Regel – das jedenfalls gilt für das Rauchverbot in Deutschland. Seit dem 1. Juli besteht mit dem Rauchverbot in NRW und Thüringen in ganz Deutschland ein Rauchverbot, genauer gesagt: In jedem Bundesland gilt ein anderes. So darf beispielsweise in Hessen und Niedersachsen nicht in Kneipen und Gaststätten geraucht werden – es sei denn, es ist ein separater Raucherraum vorhanden. Und in drei Bundesländern - Rheinland-Pfalz, dem Saarland und Sachsen - darf auch trotz des Verbots in Eckkneipen weiterhin geraucht werden – denn in diesen Bundesländern haben Kneipenbesitzer vor Gericht erstritten, dass diese Regelung zunächst für sie nicht gilt, bis gerichtlich endgültig…

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