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Der „vorletzte Wille“ sollte erkennbar sein

Autor: Karl Heinz Brückner

Seit drei Jahren stockt der Versuch von nunmehr zwei Bundesregierungen, Patientenverfügungen gesetzlich abzusichern. Wer eine solche Verfügung für den Fall zu Papier bringen will, dass er nicht mehr über ärztliche Behandlungen entscheiden kann, sollte sich davon nicht abhalten lassen.

Viele Menschen wollen vorsorgen: Sie wollen sicherstellen, dass sie nicht gegen ihren Willen den Mühlen der Intensivmedizin im Krankenhaus ausgesetzt sind, wenn eine bewusste Kommunikation mit dem Arzt aus Gesundheitsgründen nicht mehr möglich ist. Die Instrumente dafür sind die Patientenverfügung und die Vorsorgevollmacht. Eine gesetzliche Klarstellung wäre zwar wünschenswert, aber sie ist nicht unbedingt erforderlich: Die höchstrichterliche Rechtsprechung und das Grundgesetz reichen im Allgemeinen aus, um sicherzustellen, dass der eigene Wille zu medizinischen Maßnahmen auch bei schwersten Erkrankungen durchgesetzt werden kann, wenn man selbst nicht mehr ansprechbar ist und/oder seinen…

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