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Diabetiker-Betreuung unter der Sense

Frage von Dr. Lothar Markus,
Facharzt f. Allgemeinmedizin,
Leipzig:

Im Zusammenhang mit einem Honorar-Regress wegen zu häufiger Abrechnung der EBM-Nr. 17 vertritt der Beschwerdeausschuss Leipzig die Meinung , dass die 17 bei der Behandlung von Diabetikern "nur einmal, und zwar bei der Neuentdeckung der Erkrankung" abzurechnen sei. Das ist doch völlig falsch. Der Patient muss über die Qualität seiner Kost belehrt werden, über die Regelmäßigkeit der Nahrungsaufnahme, über Medikamenteneinnahme und Essabstände, über körperliche Aktivitäten und über mögliche Komplikationen bei Über- und besonders Unterzuckerung etc. Diese wiederholte Belehrung ist besonders wichtig bei Patienten, die ein fortgeschrittenes Alter haben und deren geistiger Zustand doch zunehmende Defizite zeigt. Was sagen Ihre Experten?

Antwort von Dr. Gerd W. Zimmermann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Hofheim:

Die Interpretation des Beschwerdeausschusses muss formal als falsch angesehen werden. Die Legende der Nr. 17 EBM lautet: "Intensive ärztliche Beratung und Erörterung zu den therapeutischen, familiären, sozialen oder beruflichen Auswirkungen und deren Bewältigung bei nachhaltig lebensverändernder oder lebensbedrohender Erkrankung"! Dies trifft - hier muss ich Ihnen zustimmen - in den meisten Fällen auf die Situation zu, die bei einem Diabetiker vorliegt. Ich kann mir die Interpretation des Beschwerdeausschusses nur dahingehend erklären, dass dort noch der ursprüngliche Text der alten Nr. 11 EBM zugrunde gelegt wurde, wie…

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