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Die 2010er-Früchte schwarz-roter Gesetzgebung

Autor: REI

Höhere Pflegeleistungen, Schwangerenkonfliktberatung, Gentests: Folgende Regelungen gelten ab 2010:

Jeweils zehn Euro mehr Pflegegeld im Monat zahlt die soziale Pflegeversicherung seit diesem Jahr, nämlich 225 Euro in Pflegestufe I, 430 Euro in Stufe II und 685 Euro in Stufe III. Auch die Sätze für Sachleistungen fallen nun monatlich 20 bis 60 Euro höher aus (Pflegestufe I: 440 Euro, Stufe II: 1040 Euro, Stufe III: 1510 Euro). Eine weitere Anhebung der Pflegesätze in gleicher Größenordnung für Anfang 2012 wurde mit dem Pflege-Weiterentwicklungsgesetz bereits 2008 beschlossen.

Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung können ab diesem Jahr steuerlich weitgehend als Sonderausgaben abgesetzt werden. Der Staat verzichtet damit jährlich auf rund 9,5 Mrd. Euro Lohn- und Einkommensteuer,…

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