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Dienstfahrt mit Privatauto?

Frage von Dr. Alois Eiber,
Internist, Waldmünchen:

Ich habe ein reines Praxisfahrzeug, was ich mit Fahrtenbuch dokumentiere. Für längere berufliche Fahrten (z.B. Kongress) würde ich lieber das komfortablere und stärker motorisierte Privatfahrzeug nehmen. Kann ich für diese Fernstrecken die Kilometer-Pauschalen absetzen?

Antwort von Walter Harnischfeger,
Steuerberater und Rechtsanwalt,
Bad Soden-Salmünster:

Das ist möglich. Grundsätzlich hat der Unternehmer den Umfang der betrieblichen Nutzung und die Aufwendungen nachzuweisen. Auf einen Nachweis der tatsächlichen Aufwendungen kann für betriebliche Fahrten mit einem privaten Fahrzeug verzichtet werden, wenn sich Dr. Eiber mit dem Pauschalsatz von 0,58 DM/km (bis 31.12.200 0,52 DM/km) begnügt.

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