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DMP auch für Hochbetagte - oder raus aus der HzV!

Gesundheitspolitik Autor: Klaus Schmidt

Nichts als Ärger und Kosten hatte ein Hausarzt aus dem oberbayerischen Burghausen mit dem (alten) HzV-Vertrag zwischen der AOK Bayern und der Hausärztlichen Vertragsgemeinschaft (HÄVG) sowie dem Bayerischen Haus­ärzteverband.

Schon drei Jahre nach seinem Eintritt in den Vertrag nach § 73b SGB V bekam der bayerische Hausarzt Dr. Stephan Gemen die Kündigung von AOK und HÄVG. Der Grund: Er habe nicht genügend Versicherte in die DMP der AOK eingeschrieben.

Die Patienten erhielten von der Kasse einen Brief, dass ihr Hausarzt nicht mehr am Hausarzt-Vertrag teilnehme und sie daher wieder die Praxisgebühr bezahlen müssten. Kein Wort darüber, dass die AOK und nicht der Arzt die Teilnahme gekündigt hatte!

Arzt verliert Patienten durch unsensibles Verhalten der AOK

Viele Patienten riefen daraufhin irritiert in der Praxis an und fragten, warum der Arzt nicht mehr am Vertrag teilnehme. Exakt könne er es nicht beziffern,…

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