Doch noch ein Honorarplus ab 2009?
Wie üblich gibt es zum „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV (GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz – GKV-WSG) eine umfangreiche Begründung. Ein Blick hinein verrät an vielen Stellen, was der Gesetzgeber mit den geplanten Änderungen beim ärztlichen Honorar erreichen will (siehe MT Nr. 35, S. 30). Auf den ersten Blick scheint es durchaus Grund zur Freude für Kassenärzte zu geben: Endlich soll die seit Anfang der 90er geltende „Anbindung der Finanzvolumina der vertragsärztlichen Versorgung an die Grundlohnsumme“ ab dem Jahr 2009 beendet werden. Allerdings bleibt es weiter bei einem Budget. Denn KVen und Kassen vereinbaren erstmals im Jahr 2008 für 2009 „die von den Krankenkassen mit…
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