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Dürfen Ärzte an Wellness-Produkten mehrfach verdienen?

Immer mehr so genannte "Multi-Level"-Unternehmen drängen auf den Markt. Ein Partner verdient hierbei nicht nur am Verkauf der Produkte, sondern partizipiert auch am Umsatz weiterer Geschäftspartner, die er von der Sache überzeugt. Interessant für Ärzte ist hierbei die boomende

 

Wellness-Branche. Aber dürfen Ärzte überhaupt bei Multi-Level-Unternehmen einsteigen? Die berufsrechtlichen Aspekte erläutert Rechtsanwalt Hans-Joachim Schade.

Im zweiten Gesundheitsmarkt gibt es das eindeutige Vordringen von Multi-Level-Unternehmen. Das Besondere der Betriebsform ist, dass der zentrale Nutzen für den Partner eines Multi-Level-Systems darin besteht, dass er nicht nur an dem Produkt partizipiert. Er hat auch besondere unternehmerische bzw. gewinnorientierte Vorteile, weil er weitere Geschäftspartner hinzugewinnt. Faktisch steht somit nicht der Nutzen des Produktes im Vordergrund.

Grundsätzlich hat ein Arzt das Recht, neben seiner Heilkundetätigkeit eine gewerbliche Tätigkeit mit getrennter Steuernummer durchzuführen. Sei es, dass er ein gewerbliches Unternehmen (z.B. ein Buchgeschäft von seinem Vater) geerbt hat, sei es, dass er…

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