Anzeige

EBM-Nrn. 5 und 6 nebeneinander?

Frage von Hans-J. Grohxe9, Facharzt für Allgemeinmedizin, Rendsburg:
Ich bitte um Beurteilung bzgl. der parallelen Abrechenbarkeit der Ziffernxa05 und 6 an Samstagen, Sonntagen und Feiertagen. Ich rechne z.B. bei einem Besuch mit Verbandswechsel die Nr.xa05 als Zuschlag für den Besuch und die Nr.xa06 als Zuschlag für den Verbandswechsel ab. Ist das korrekt?

Antwort von Maximilian G. Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
In dem "Kölner Kommentar zum EBM" - Deutscher Ärzteverlag - ist Folgendes ausgeführt:

"Für alle in der Nacht, also zwischen 20 und 8 Uhr erfolgenden Inanspruchnahmen kann neben den Leistungen die Nr. 5 berechnet werden, es sei denn, zu diesen Zeiten werden Sprechstunden abgehalten oder es sind Patienten zu diesen Zeiten einbestellt worden. Ebenso kann die Nr. 5 neben Besuchen, Visiten, Notfallbehandlungen an Wochenenden und Besuchen mit Unterbrechung der Sprechstundentätigkeit berechnet werden.

Daraus ergibt sich, dass die Gebühr nach Nr. 6 neben allen übrigen Inanspruchnahmen an Wochenenden - außer telefonischen am…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.