EBM-Nrn. 5 und 6 nebeneinander?
Antwort von Maximilian G. Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
In dem "Kölner Kommentar zum EBM" - Deutscher Ärzteverlag - ist Folgendes ausgeführt:
"Für alle in der Nacht, also zwischen 20 und 8 Uhr erfolgenden Inanspruchnahmen kann neben den Leistungen die Nr. 5 berechnet werden, es sei denn, zu diesen Zeiten werden Sprechstunden abgehalten oder es sind Patienten zu diesen Zeiten einbestellt worden. Ebenso kann die Nr. 5 neben Besuchen, Visiten, Notfallbehandlungen an Wochenenden und Besuchen mit Unterbrechung der Sprechstundentätigkeit berechnet werden.
Daraus ergibt sich, dass die Gebühr nach Nr. 6 neben allen übrigen Inanspruchnahmen an Wochenenden - außer telefonischen am…
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