EBM-Ziffer für alternative Empfängnisverhütung
Ein Facharzt für Gynäkologie und Geburtshilfe fragt:
Die KV streicht mir immer wieder die Nr. 01850. Diese Ziffer rechne ich ab, wenn ich Patienten zu alternativer Empfängnisverhütung (z.B. Frauen im Klimakterium, unter anderem auch Sterilisation) berate. Themen sind auch diverse Pillenunverträglichkeiten etc.
Die Kassenärztliche Vereinigung vertritt die Ansicht, dass diese Ziffer ausschließlich vor einer Sterilisation angewendet werden kann. Ist das richtig?
Maximilian Broglie, Rechtsanwalt, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht:
Die EBM-Gebührennummer 01850 ist nur dann abrechenbar, wenn eine Sterilisation zumindest ernsthaft in Betracht gezogen (gegebenenfalls…
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