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eGK-Lesegerät: Erstattet wird pauschal und bis September

Gesundheitspolitik Autor: Anke Thomas

Die neuen Lesegeräte für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) werden von den Krankenkassen über Pauschalen finanziert. Allerdings müssen sich die Ärzte selbst um die Anschaffung der neuen Kartenleser kümmern.

Egal, ob es sich um ein günstiges oder teures Gerät handelt: Ärzte erhalten feste Sätze, die von den KVen auf Antrag überwiesen werden. Die Pauschalen wurden auf Bundesebene mit den Krankenkassen vereinbart.

Ist das Gerät günstiger, dürfen Ärzte den Differenzbetrag behalten, ist es teurer, muss in die eigene Tasche gegriffen werden. Auch für die Installation gibt es einen Pauschbetrag, den der Arzt behalten darf, wenn er das Gerät selbst anschließt.

850 Euro Förderung für eine Einzelpraxis

Konkret kann der niedergelassene Arzt mit folgenden Pauschalen rechnen:

  • 355 Euro für ein von der gematik zugelassenes stationäres eHealth-BCS-Kartenterminal
  • 280 Euro für ein von der gematik…

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