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Ehegatten-Innengesellschaft: Im Scheidungsfall ein scharfes Schwert

Autor: RA Dr. Andreas Menkel, Foto: thinkstock

Arbeitet der Ehegatte in der Praxis mit, kann das zu einem großen Problem bei Trennung und Scheidung werden. Es besteht nämlich die Gefahr, dass eine Innengesellschaft entsteht und der nicht ärztliche Partner ein Anrecht auf den Gewinn der Praxis hat.

Oft sieht die Situation so aus: Ein Ehegatte führt eine Praxis, der andere arbeitet mit – als Sprechstundenhilfe oder Arzthelfer(in). In einigen Fällen kommen finanzielle Beiträge dieses mitarbeitenden Ehegatten hinzu. Bei Trennung und Scheidung stellt sich dann die Frage, ob zwischen den Beteiligten eine „Ehegatten-Innengesellschaft“ gegründet worden ist.

Einen exemplarischen Fall zu einer Ehegatten-Innengesellschaft liefert aktuell das Oberlandesgericht (OLG) Hamm (vom 7.3.2012, Az.: II-12 UF 235/11). Hier wollte der Ehemann Ansprüche als Mitgesellschafter geltend machen. Dies begründete er u.a. damit, dass er das Medizinstudium seiner Ehefrau, einer Kinderärztin, finanziert hatte.…

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