Ein Hausarztmodell mit Kinderärzten
Grundlage ist ein Rahmenvertrag mit der KV nach § 73b SGB V (hausarztzentrierte Versorgung). Daran wird als Modul ein Integrationsversorgungsvertrag nach § 140a zwischen AOK und dem Berufsverband der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ) angekoppelt. Da nach Auskunft von Brigitte Käser, AOK-Geschäftsführerin für die ambulante Versorgung, fast alle der 488 niedersächsischen Pädiater im BVKJ organisiert sind, könne den Versicherten bis zum 18. Lebensjahr ein flächendeckendes Hausarztmodell angeboten werden. Derzeit geht ein Viertel der Kinder und Jugendlichen ausschließlich zum Kinderarzt, ein Viertel nur zum Hausarzt und die Hälfte mal zum Kinder- und mal zum Hausarzt.
„Wir wollen kein Hausarztmodell…
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