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Einheitspreise bewirken Fehlallokation

Autor: Klaus Schmidt

Die KBV ist Ulla Schmidts Motto vom „gleichen Preis für gleiche Leistung“ auf den Leim gegangen. Die Rechnung bekommen jetzt die Ärzte in KVen wie Baden-Württemberg, Bayern oder Schleswig-Holstein mit der verkorksten Honorarreform präsentiert. Sie erzielen kein kostendeckendes Honorar mehr, sind vom Ruin bedroht.

Inzwischen rücken die betroffenen KVen, aber auch große Berufsverbände wie der BDI vorsichtig von dem Gleichheitsgrundsatz ab. Dieser passe nicht zu einem liberalen, vom Wettbewerb geprägten System.

Die von der SPD angestrebte und von der Union nicht verhinderte Gleichmacherei im Gesundheitswesen ist bereits in voller Fahrt: Seit 1. Januar gilt der einheitliche GKV-Beitragssatz von 15,5 %, ab 1. Juli 14,9 %. Der Gesundheitsfonds ist de facto eine Einheitsversicherung. Bis 2014 sollen sich die Landesbasisfallwerte in der Krankenhausfinanzierung auf einen „einheitlichen Bundesbasisfallwertkorridor“ angleichen. Die Vertragsärzte werden mit dem bundeseinheitlichen Orientierungspunktwert…

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