Einkommen opfern für die Eltern?
Immer öfter verklagen Sozialhilfeträger die Kinder von im Heim untergebrachten Senioren auf Übernahme der Heim- und Pflegekosten. Der BGH hatte jetzt zu entscheiden, in welchem Umfang man zu Unterhaltsleistungen für seine betagten Eltern herangezogen werden kann.
Der Kernsatz: Der dem Unterhaltsverpflichteten gemäß xa7 1603 Abs. 1 BGB zu belassende angemessene Selbstbehalt ist nach der dem Einkommen, Vermögen und sozialen Rang entsprechenden Lebensstellung des Verpflichteten zu bemessen und umfasst dessen gesamten Lebensbedarf einschließlich einer angemessenen Altersversorgung. Eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypischen Unterhaltsniveaus braucht der…
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