Anzeige

Einkommen opfern für die Eltern?

Autor: det

Zur Unterstützung der in einem Heim lebenden Eltern muss man keinen Unterhalt für die Heimkosten zahlen, der zu einem spürbaren Absenken des eigenen Einkommensniveaus und der eigenen Altersversorgung führt. Das entschied der

 

Bundesgerichtshof (BGH).

Immer öfter verklagen Sozialhilfeträger die Kinder von im Heim untergebrachten Senioren auf Übernahme der Heim- und Pflegekosten. Der BGH hatte jetzt zu entscheiden, in welchem Umfang man zu Unterhaltsleistungen für seine betagten Eltern herangezogen werden kann.

Der Kernsatz: Der dem Unterhaltsverpflichteten gemäß xa7 1603 Abs. 1 BGB zu belassende angemessene Selbstbehalt ist nach der dem Einkommen, Vermögen und sozialen Rang entsprechenden Lebensstellung des Verpflichteten zu bemessen und umfasst dessen gesamten Lebensbedarf einschließlich einer angemessenen Altersversorgung. Eine spürbare und dauerhafte Senkung seines berufs- und einkommenstypischen Unterhaltsniveaus braucht der…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.