Endlich mehr Geld
Bisher wurden die Anfragen nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) bezahlt. Dieses Gesetz ist seit dem 1. Juli durch das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) abgelöst worden. Und darin sind nun höhere Entschädigungen für die Auskünfte des Arztes fixiert.
Für die Ausstellung eines Befundscheines oder die Erteilung einer schriftlichen Auskunft ohne nähere gutachterliche Äußerung gab es bisher 10 bis 20 Euro. Nun sind es 21 Euro. Zwar nur eine lächerlich geringe Erhöhung des bisherigen Höchstbetrages - aber selbst den wollten die Versorgungsämter bekanntlich oft nicht zahlen, sondern nur einen kleineren Betrag aus der genannten Spanne. Mit…
Bitte geben Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort ein, um sich an der Website anzumelden.