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Erfolgreich behandelt, doch AOK will Regress

Autor: Michael Reischmann

Psychiater Dr. Klaus A. Dietrich mag‘s nicht glauben: Seine ambulante Off-Label-Behandlung einer ADHS-Patientin hat der AOK Rheinland-Pfalz unnötige Kosten erspart. Doch sie will ihn mit 6200 Euro in Regress nehmen.

Für Dr. Dietrich, Arzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Kaiserslautern, sind Arzneimittelregresse eigentlich kein Thema. In der Regel liegt er mit seinen Verordnungen 15 bis 30 % unter dem Richtgrößenvolumen, berichtet er. Doch die AOK Rheinland-Pfalz hat ihn am Haken.


6200 Euro soll er für die Behandlung einer erwachsenen ADHS-Patientin mit Atomoxetin in der Zeit III/2006 bis IV/2009 der AOK erstatten. Der Wirkstoff war 2005 für die Indikation ADHS bei Kindern und Jugendlichen zugelassen worden.

Keine zulassungsüberschreitende Anwendung bei erwachsenen Patienten

Mitte 2009 entschied das Bundessozialgericht, dass ein erwachsener GKV-Patient mit ADHS-Leiden keinen Anspruch auf die zul…

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