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Erstattung bei enteraler Ernährungstherapie
1. Ernährungstherapeutika
Rechtliche Grundlagen:
§ 31 Abs. 5 SGB V i. V. m. Arzneimittel-Richtlinie Kapitel I §§ 18 ff. (gültig ab 1.4.2009)
A. Allgemeine Erstattungsvoraussetzungen
Medizinisch notwendige Fälle:
- Bei fehlender oder eingeschränkter Fähigkeit zur ausreichenden normalen Ernährung, wenn eine Modifizierung der normalen Ernährung und/oder sonstige ärztliche, pflegerische oder ernährungstherapeutische Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation nicht ausreichen.
- Enterale Ernährung und sonstige Maßnahmen zur Verbesserung der Ernährungssituation schließen einander nicht aus, sondern sind erforderlichenfalls miteinander zu kombinieren.
B. Erstattungsfähige…
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