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Erste Klage gegen Praxisgebühr-Verweigerer

Autor: reh

Wegen 10 Euro vor Gericht, kaum vorstellbar und doch wahr: Die KV Nordrhein hat am 5. August 2004 Klage gegen einen säumigen Patienten vorm Sozialgericht Düsseldorf eingereicht, da dieser auch auf die Mahnung der KV nicht reagiert hat.

Mit diesem Musterprozess versucht die KV nun die Zahlung der Praxisgebühr plus der Mahngebühren gerichtlich einzufordern. Dies ist das erste Mal, dass die Praxisgebühr vor Gericht eingeklagt wird. Hat die KV mit ihrer Klage Erfolg, werden sich zukünftig auch andere zahlungsunwillige Patienten vor Gericht wieder finden.

13.000 offene Mahnverfahren

Die KV ist durch den Bundesmantelvertrag dazu verpflichtet, solche Vollstreckungsmaßnahmen durchzuführen. Erst wenn die Klage keinen Erfolg hat, erstatten die Kassen der KV die Praxisgebühr zuzüglich einer Aufwandspauschale von vier Euro. 24 169 Mahnungen hat die KV bis zum 7. September schon verschickt. 8000 Patienten haben auf das Schreiben…

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