EU verschärft Schutzmaßnahmen
Zusätzlich zu den Schutz- und Überwachungszonen, die im Umkreis von drei und mindestens zehn Kilometern um betroffene Betriebe gezogen werden, besteht die Möglichkeit zur Abgrenzung größerer "Risikogebiete“. Diese Zonen sollen als Puffer zwischen Regionen mit erkrankten Tieren und Gebieten ohne Vogelgrippe dienen.
Für den Fall von Erkrankungen bei wilden Vögeln wie in Deutschland bestätigten die EU-Veterinäre den Angaben zufolge die bisher verhängten Auflagen. Auch in diesen Fällen müssen demnach die gleichen Schutz- und Überwachungszonen eingerichtet werden, innerhalb deren für jegliches Geflügel ein Aufstallungsgebot gilt und der Transport weitgehend beschränkt wird.
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