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Expertentreff: Nutzenbewertung mindert Regressgefahr noch nicht

Autor: RA Jörg Hohman, Foto: thinkstock

Die Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach AMNOG sollte dem Vertragsarzt eigentlich Argumente liefern, um ohne Regressgefahr verordnen zu können. In der Praxis ist es leider umständlicher.

Die letzten Gesundheitsreformen enthielten etliche Neuregelungen, die Ärzte vor Regressen bei der Arzneimittelverordnung schützen sollen und Regressandrohungen zu stumpfen Schwertern machen:

  • Möglichkeit der Vorausanerkennung von Praxisbesonderheiten

  • Abzug rabattierter Arzneimittel

  • Grundsatz Beratung vor Regress

  • regressablösende Individualvereinbarungen

  • Höchstgrenzen für Regresse


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Eine weitere Entlastung erfolgt durch die frühe Nutzenbewertung. Hier werden (bislang) neu zugelassene Präparate auf einen…

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