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Facharztstandard bei Aufklärung verschärft Arbeitsbelastung

Autor: RA und Dr. med. Christian Link-Eichhorn, Foto: thinkstock

Über das Patientenrechtegesetz wurden die Anforderungen bei der Patientenaufklärung verschärft. Reichte bisher der Weiterbildungsassistent, muss es jetzt der Facharzt sein!

Viele Ärzte haben dem Ende Februar in Kraft getretenen Patientenrechtegesetz keine große Beachtung geschenkt, da es vor allem die Rechtsprechung der Obergerichte zur Arzthaftung in Gesetzesform überführte. Allerdings hat sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens auch eine Regelung zur Aufklärungspflicht eingeschlichen, die Beachtung verdient, da sie erhebliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

In § 630e Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind die Aufklärungspflichten des behandelnden Arztes jetzt ausführlich geregelt. Der nun im „Bundesgesetzblatt“ veröffentlichte Wortlaut sieht eine Verschärfung bei der Person des Aufklärenden vor, die die Arbeitsbelastung der niedergelassenen Ärzte weiter…

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