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Fahrtauglichkeit mit Defibrillator

Autor: Sina Strupp, Foto: BilderBox.com

Sind nach der Defibrillator-Implantation sechs Monate überstanden, dürfen Patienten mit Herzrhythmusstörungen wieder Auto fahren. Hat der Arzt aber Bedenken, muss er diese artikulieren und dokumentieren.

Die Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung macht in ihrem Positionspapier zur Fahreignung bei kardiovaskulären Erkrankungen folgende Unterscheidungen:

  • Ein Patient, der den Defibrillator prophylaktisch implantiert bekommt, muss drei Monate aufs Autofahren verzichten.
  • Ist der Defibrillator medizinisch notwendig, darf sich der Patient sechs Monate nicht hinters Steuer setzen. Wenn in diesem Zeitraum keine neuen Herzrhythmusstörungen auftreten, kann er danach wieder fahren.

  • Bleiben die Beschwerden trotz Implantation weiterhin nicht aus, darf der Betroffene dauerhaft nicht mehr fahren.

  • Wenn der Träger eines Defibrillators in eine Situation kommt, in der eine…

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