Fango für den Urlaub verordnen?
Antwort von Dr. Gerhard Bawidamann,
Arzt für Allgemeinmedizin,
Nittendorf:
Wenn der Patient eine "Kur" (Reha oder ambulante Badekur oder ambulante Reha) bewilligt bekam, ist der Hausarzt für deren Durchführung nicht verantwortlich; hier entscheidet der ärztliche Leiter oder ein Badearzt, welche Anwendungen verabreicht werden. Hier darf der Hausarzt keine Verordnung erstellen. Ansonsten gelten für die Verordnung von Heilmitteln im Urlaub dieselben Gebote der Wirtschaftlichkeit und Notwendigkeit: Was normalerweise nicht indiziert erscheint, ist es auch im Urlaub nicht, die wirtschaftliche Verantwortung (Regress!) trägt der verordnende Arzt. Sind andererseits Heilmittel notwendig, ist es dem…
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