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Für Beamte Sex auf Rezept?

Frage von Joachim Allmendinger,

 

Facharzt für Allgemeinmedizin,

 

Immenstaad:
Ein Patient von mir ist als pensionierter Beamter beihilfeberechtigt. Auf Grund eines langjährigen Diabetes mellitus 2 besteht eine erektile Dysfunktion, die auf PDE 5-Hemmer gut anspricht. Muss die Beihilfestelle die von mir rezeptierten PDE 5-Hemmer erstatten?

Antwort von Isabel Kuhlen,

Apothekerin, Rechtsanwältin,

Stolberg:
Anders als die Vorschriften des SGB V für gesetzlich Krankenversicherte enthalten die seit 1.1.2004 gültigen Beihilfevorschriften (BhV) keinen gesetzlichen Ausschluss der Erstattungsfähigkeit für Arzneimittel, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht.

Während xa7 34 Abs. 1 SGB V u.a. einen ausdrücklichen Ausschluss der Verordnungsfähigkeit von Arzneimitteln zur Behandlung der erektilen Dysfunktion enthält, ist dieser Passus nicht in die Beihilfevorschriften übernommen worden. Die BhV enthalten in xa7 6 Abs. 5 eine Regelung, nach der die Beihilfefähigkeit u.a. für Arzneimittel ausgeschlossen…

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