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Gegen Abrechnung klagen?

Frage von Dr. Werner Schweizer, Arzt für Allgemeinmedizin, Baldham:
In meiner Klientel finden sich viele mit Status 1 versicherte Mitglieder, die jedoch schon lange faktisch Rentner sind. Als freiwillig Versicherte haben sie jahrzehntelang ihrer Kasse die Treue gehalten und Höchstbeiträge gezahlt. Nun erhalte ich für sie ein kleineres Praxis- und Laborbudget, bei den Medikamenten 73,24 DM anstatt 230 DM pro Fall und Quartal als Richtgröße. Alleine die Minderbewertung der Ordinationsgebühr macht in meiner Praxis pro Quartal eine Differenz von 3000 DM aus. Hat es Sinn, vor das Sozialgericht zu gehen? Wie ist der dafür notwendige Ablauf? Was passiert mit früheren Quartalen?

Antwort von Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:
Das Problem der freiwillig Versicherten, die gemäß Sozialrecht auch im Alter und als Rentner noch als Mitglieder geführt werden, ist KBV und Kassen bekannt (auch MT berichtete mehrfach). Eine Lösung ist allerdings in nächster Zeit nicht zu erwarten. Ein Ansatzpunkt wäre beispielsweise, die Budgets, Fallpunktzahlen, Statistiken etc. nicht allein nach dem Versichertenstatus auf der Chipkarte, sondern vielmehr nach Altersstufen zu gliedern. Da dies nicht absehbar ist, rate ich Ihnen auf jeden Fall, den Weg zum Sozialgericht zu beschreiten. Allerdings muß davor das jeweilige Widerspruchsverfahren gegen den…

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