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Gegen Zwangsabschlüsse und Monopole

Autor: KS

Auf einer Fachtagung der Betriebskrankenkassen war man sich zwischen Ärzten und Krankenkassenvertretern einig: Der Monopolvertrag 73b verbessere zwar die Vergütung der Hausärzte. Aber er schränke gleichzeitig die Freiheit von Ärzten und Versicherten ein.

Rundum zufrieden mit dem Zwang zum Abschluss von Verträgen zur Hausarztzentrierten Versorgung sei zur Zeit allein der Hausärzteverband. Selbst der Vertragspartner AOK wünsche sich mehr Wettbewerb und Wahlfreiheit. Nachdem die schwarz-gelbe Koalition am
§ 73b SGB V nicht gerüttelt hat, rechnen die anderen Kassenarten damit, dass ihnen über Schiedsspruch demnächst ebenfalls solche Verträge übergestülpt werden.

Schiedsverfahren werden zum Abschluss zwingen

Bundesweit stehen zur Zeit ca. 1800 Schiedsverfahren an. Werden die BKKen auf diesem Weg schließlich zum Abschluss gezwungen und müssen die sich ebenfalls noch sträubenden Ersatzkassen anschließen, gehen den Kassenärztlichen Vereinigungen…

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