Anzeige

GEMA und GEZ einsparen

Frage von Dr. Evelyn Engler,
Fachärztin für Allgemeinmedizin,
Borthen:

Durch Musik im Wartezimmer möchte ich verhindern, dass man dort Gespräche aus dem Sprechzimmer versteht. Geht das auch ohne Gebühren für GEZ und GEMA?

Antwort von Rudolf J. Gläser,
Rechtsanwalt,
Bremen:

Nach Auffassung der GEMA ist die Wiedergabe von Rundfunksendungen in einer Arztpraxis neben den üblichen GEZ-Gebühren auch GEMA-gebührenpflichtig, weil es sich nach der Interpretation der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seitens der GEMA hierbei um eine öffentliche Wiedergabe handelt. Das ist in der Rechtsprechung aber nach wie vor umstritten.
Die GEMA-Gebühr beträgt jährlich knapp 200 DM, liegt also noch etwas unter der jährlichen Rundfunkgebühr. Beide Gebühren kann man sich sparen: Statt Radiogerät einen CD-Spieler anschließen, der ausschließlich mit GEMA-freier Musik "gefüttert" wird – also "klassischer Musik" oder Musik…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.