GEMA und GEZ einsparen
Antwort von Rudolf J. Gläser,
Rechtsanwalt,
Bremen:
Nach Auffassung der GEMA ist die Wiedergabe von Rundfunksendungen in einer Arztpraxis neben den üblichen GEZ-Gebühren auch GEMA-gebührenpflichtig, weil es sich nach der Interpretation der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften seitens der GEMA hierbei um eine öffentliche Wiedergabe handelt. Das ist in der Rechtsprechung aber nach wie vor umstritten.
Die GEMA-Gebühr beträgt jährlich knapp 200 DM, liegt also noch etwas unter der jährlichen Rundfunkgebühr. Beide Gebühren kann man sich sparen: Statt Radiogerät einen CD-Spieler anschließen, der ausschließlich mit GEMA-freier Musik "gefüttert" wird – also "klassischer Musik" oder Musik…
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