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Gerechteres Honorar für Befundbericht?

Autor: RA Maximilian Broglie

Wenn ein Landesamt einen "ausführlichen Krankheits- und Befundbericht" verlangt - muss dieser für 7,57 Euro geliefert werden?

> Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Das Landesamt für Gesundheit und Soziales (LaGeSo) verlangt von mir einen in „freier Formulierung“ erstellten „ausführlichen schriftlichen Krankheits- und Befundbericht einschließlich Angaben zur Anamnese, zu den Befunden, zur epikritischen Bewertung und ggf. zur Therapie“ und will diesen mit GOÄ 75 einfachen Satz (= 7,57 Euro) erstatten. Ärzte sind an keine Honorarvereinbarung mit dem LaGeSo gebunden – ist es möglich, ein gerechtes Honorar für die geleistete Arbeit zu fordern?

> Maximilian Guido Broglie, Fachanwalt für Medizinrecht, Fachanwalt für Sozialrecht, Wiesbaden:

Eine Honorarvereinbarung für ärztliche Leistungen außerhalb der GOÄ…

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