Anzeige

Gesetzgeber darf Vorteile der PKV stutzen

Autor: DN

Die private Krankenversicherung (PKV) muss sich damit abfinden, bei der Gesundheitsreform zurückgestutzt worden zu sein. Diesbezügliche Auflagen billigte das Bundesverfassungsgericht.

Die PKV wird an den Neuerungen finanziell nicht zugrunde gehen – die mit der Gesundheitsreform vorgenommenen Auflagen dienten dem übergeordneten Ziel, allen Bürgern eine bezahlbare private oder gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zu verschaffen, entschieden die Karlsruher Richter. Grundrechte der Unternehmen wie die Berufsfreiheit seien nicht verletzt. Die Richter stützten sich dabei auch auf ein Gutachten von Professor Dr. Bert Rürup.

Das Urteil (Az.: 1 BvR 706/08) hat der Bundesregierung den Rücken bei der auch von Ärzten scharf angegriffenen Gesundheitsreform gestärkt. Welchen Wert Ulla Schmidt (SPD) dem Minimal-Kompromiss einräumte, konnte man schon in der Verhandlung im Dezember…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.