Gewalt gegen Kinder? Ans Jugendamt melden!
Dr. Dymkes Mandant, der 52-jährige Leiter der Kinderklinik Wittlich bei Trier, war einem Ermittlungsverfahren ausgesetzt, weil er in zwei Fällen dem Verdacht der Kindesmisshandlung nicht angemessen nachgegangen sei.
Dadurch seien weitere Misshandlungen möglich geworden. Ein Kind starb infolge fortgesetzter Misshandlungen. Das Gericht erließ einen Strafbefehl, den der Kinderarzt akzeptierte (Az.: 8025 Js 23091/10.3ab).
„Lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig melden“, rät Rechtsanwalt Dr. Dymke. Auch wenn es gewichtige Gründe zur Abwägung gäbe, wie die ärztliche Schweigepflicht und der Schaden, der Eltern durch einen falschen Verdacht entstehen kann.
Oder die Erwägung, dass die Eltern…
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