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GEZ-Pflicht für PC?
Computerbesitzer müssen nur dann Rundfunkgebühren für ihren PC bezahlen, wenn sie damit auch nachweislich das Fernseh- oder Radioprogramm nutzen. Das geht aus aktuellen Urteilen (Az.: 9 K 305/09.GI und 9 K 3977/09.GI) des Verwaltungsgerichts Gießen hervor. Nach einer Kammerentscheidung hätte der klagende Rundfunksender nachweisen müssen, dass der Computer zum Fernseh- oder Rundfunkempfang bereitgehalten wurde. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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