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GKV-Neuheit: der Therapietreueschwur

Autor: khb

Vertragsärzte und Patienten müssen eine weitere bürokratische Zumutung ertragen, die nach Einschätzung der Beteiligten aber niemandem nützt: Ab 2008 sind die Doktoren verpflichtet, den Krankenkassen zu bestätigen, dass sich chronisch Kranke „therapiegerecht“ verhalten.

Nur wenn der Arzt diese Bescheinigung am Ende des Kalenderjahrs bei der Kasse abliefert, kommt künftig sein chronisch kranker GKV-Patient im folgenden Jahr noch in den Genuss der reduzierten Zuzahlungsbelastungsgrenze in Höhe von 1 % des Bruttoeinkommens. Bisher reichte dafür die jährliche Bestätigung, dass die (mindestens einjährige) chronische Erkrankung weiterhin besteht. Andernfalls müssen Versicherte bis zu 2 % ihres Bruttoeinkommens für GKV-Zuzahlungen aufwenden. Ausgenommen von der zuzahlungsentscheidenden Bescheinigung des Arztes sind lediglich Patienten in den Pflegestufen II und III sowie solche mit einem Behinderungsgrad von mindestens 60 %.

Die neue Vorgabe ist durch das…

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