Anzeige

GOÄ Nr. 1 - beliebig oft neben Labor abrechenbar?

Autor: Dr. Gerhard Bawidamann

Die Beratungsnummer der GOÄ, Ziffer1, ist nicht beliebig oft im Behandlungsfall abrechenbar.

Ein Facharzt für Allgemeinmedizin fragt:

Meines Wissens darf pro Behandlungsfall die GOÄ-Ziffer 1 nur einmal neben Sonderleistungen, aber beliebig oft neben Laborleistungen abgerechnet werden. Ist das korrekt?

Dr. Gerhard Bawidamann, Facharzt für Allgemeinmedizin, Nittendorf:

Die Allgemeinen Bestimmungen der GOÄ zum Kapitel B legen eindeutig fest, dass die Ziffer 1 im Behandlungsfall nur einmal neben Leistungen nach den Kapiteln C bis O berechnungsfähig sind. Damit sind die Laborleistungen (Kapitel M) in diesen Ausschluss eingeschlossen.

Normalerweise werden aber bei einem Kontakt mit dem Patienten die Beratung und Laborleistungen abgerechnet und die Ergebnisse frühestens am anderen Tag…

Liebe Leserin, lieber Leser, aus rechtlichen Gründen ist der Beitrag, den Sie aufrufen möchten, nur für medizinische Fachkreise zugänglich. Wenn Sie diesen Fachkreisen angehören (Ärzte, Apotheker, Medizinstudenten, medizinisches Fachpersonal, Mitarbeiter der pharmazeutischen oder medizintechnischen Industrie, Fachjournalisten), loggen Sie sich bitte ein oder registrieren sich auf unserer Seite. Der Zugang ist kostenlos.

Bei Fragen zur Anmeldung senden Sie bitte eine Mail an online@medical-tribune.de.