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GroKo findet Gesetz zur Versorgungsstärkung super

Autor: Michael Reischmann, Foto: Deutscher Bundestag/Marc-Steffen Unger

Das GKV-Versorgungsstärkungsgesetz tritt am 1. August in Kraft. Es trägt seinen Namen zurecht, meinen Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und die GroKo-Fraktionen. Als Stärkung der Patientenrechte sehen sie die künftigen KV-Terminservicestellen und das Zweitmeinungsverfahren bei mengenanfälligen Operationen.

Mit den Stimmen von Union und SPD, bei Enthaltung der Fraktion die Linke und gegen die Stimmen von Bündnis 90/Grüne hat das VSG die letzten Hürden genommen. Der Gesetzesentwurf mit seinen etwa 180 Einzeländerungen wurde kurz zuvor im Gesundheitsausschuss noch an einigen Stellen geändert.

So wurde z.B. die paritätische Stimmenverteilung der haus- und fachärztlichen Delegierten in der Vertreterversammlung bei Themen, die beide Versorgungsbereiche betreffen, auf die KBV – das Gremium für Grundsatzentscheidungen – beschränkt. Die KVen sind davon ausgenommen – zum Missfallen des Deutschen Hausärzteverbandes.

Weiterbildungsförderung auch für Facharztgruppen

Über rein haus- bzw. rein fachärztliche…

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