Gutachten für Hungerlohn pinseln?
Antwort von Maximilian Guido Broglie,
Fachanwalt für Sozialrecht,
Wiesbaden:
Die LVA beruft sich auf § 4 der Honorarvereinbarung zwischen dem Verband der Rentenversicherungsträger und der Bundesärztekammer. Diese Vorschrift sieht in der Tat diese niedrige Vergütung vor. Jedoch ist die Honorarvereinbarung nach mehrmaliger Verlängerung zum 30.06.1997 ausgelaufen, so dass sie nicht mehr als Basis für eine Vergütung in Betracht kommt. Daher ist nach den gesetzlichen Vorschriften abzurechnen.
Nach § 21 Abs. 3 Satz 4 SGB X werden Zeugen und Sachverständige von Behörden nach dem Gesetz über die Entschädigung von Zeugen und Sachverständigen (ZSEG) entschädigt. Diese Entschädigung kann auch mit…
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